Pflegeanleitung

 für Holzböden gemäß DIN 18356

Der natürliche Wuchs, die Farbe und die Struktur des Holzes verleihen Parkett- und anderen Holzböden ihre besondere Note. Durch die Oberflächenveredelung sind sie gegen das Eindringen von Schmutz und Flüssigkeiten weitgehend geschützt. Die Veredelung vor Ort ist eine handwerkliche Arbeit.
Das bedingt, dass kleine Störungen in der Oberfläche, in Form von Staub- und Schmutzeinschlüssen beinhaltet sein können. Diese haben jedoch auf die optische Wirkung und die Haltbarkeit der Oberflächenbehandlung keinen Einfluss und verschwinden meist nach einiger Zeit der Nutzung und Pflege.

Allgemeine Hinweise

Das Wohlbefinden des Menschen und die Werterhaltung des Holzbodens erfordert die Beachtung eines gesunden Raumklimas von 20°C u 50-60% rel. Luftfeuchte. Höhere Luftfeuchte bringt das Holz zum Quellen, niedere Luftfeuchte zum Schwinden, wobei es zu Fugenbildung kommt. 
Frisch versiegelte Holzböden nicht vor dem nächsten Tag betreten. Je mehr der Fußboden während seiner Aushärtezeit von 8-14 Tagen geschont wird, desto haltbarer ist die Oberfläche. Hierzu gehört, dass der Fußboden in dieser Zeit nur schonend, trocken gereinigt wird, kein Teppich aufgelegt und keine schweren Einrichtungsgegenstände hineingestellt werden. Auch im weiteren Gebrauch muss darauf geachtet werden, dass schwere Einrichtungsgegenstände vorsichtig eingebracht werden.
Tische und Stühle müssen mit Filzgleitern bestückt sein. Kunststoffmaterial unter Möbel oder Teppichen mit hohem Weichmacheranteil vermeiden. Weichmacherwanderungen verursachen Verfärbungen in der Versiegelung. Teppiche, sowie Teppichunterlagen müssen für die entsprechende Oberflächenbehandlung geeignet sein. Werden Teppiche auf Böden mit Fußbodenheizung ausgelegt ist an dieser Stelle mit Wärmestau und starker Fugenbildung zu rechnen.
Zur Werterhaltung Ihres Holzfußbodens ist eine regelmäßige Reinigung und Pflege nötig. Ist die Nutzschicht des versiegelten Holzbodens vollkommen abgenutzt, sollte er unverzüglich vollflächig abgeschliffen und neu versiegelt werden. Reinigungs- und Pflegemittel müssen für die Oberflächenbehandlung geeignet, aufeinander abgestimmt und vom Wachs-, Öl- oder Siegelhersteller empfohlen oder freigegeben sein. Zur Reinigung von versiegelten Böden nie Stahlspäne, scharfen Fasermop verwenden. Scharfkantiger Schmutz schadet jedem Fußboden, deshalb sollten an den Eingängen geeignete Schmutzfänger vorgesehen werden.

Erstpflege/ Vollpflege

Eine Vollpflege ist vor der ersten Nutzung und nach jeder Grundreinigung notwendig.
Erstpflege versiegelter Böden:
Hierbei wird unverdünntes Pflegemittel auf den sauberen Holzfußboden dünn aufgebracht. Hierzu sollte ein nicht fusselnder Lappen, oder besser ein Fellstrip verwendet werden. Wichtig ist, dass der Auftrag gleichmäßig erfolgt, so dass keine Mattstellen entstehen. Das Wischgerät sollte dabei so schräg gestellt werden, dass beim Wischen das Pflegemittel nicht in die bereits gewischte Fläche läuft. Weitere Angaben bitte der Produktbeschreibung Ihres Pflegemittels entnehmen. Die Erstpflege geölter und gewachster Böden:
Durch die Vielfalt der Oberflächenbehandlungsarten empfiehlt es sich hier die Pflegeanleitung der Wachs-, Öl-und Pflegemittelhersteller zu beachten.

Zwischen-/ Unterhaltsreinigung

Diese Reinigung sorgt für den hygienischen Zustand des Bodens. Hierbei werden Staub, Schmutz, Sand (die wie Schleifpapier wirken) und allergieauslosender Hausstaub entfernt.
Die Zwischenreinigung kann trocken ( mit Wischmop, Haarbesen oder Staubsauger ) oder mit nebel-feucht ausgewrungenem Lappen vorgenommen werden. Bitte nur Neutral- oder essigsaure Allzweckreiniger (nie ätzende Reinigungsmittel) mit Wischwasser verwenden. Die Einwirkzeit des Wischwassers muss so bemessen sein, dass der Schmutz gelöst wird, aber noch keine Schäden durch Quellung des Holzes auftreten. Mit gut ausgewrungenem Lappen nachwischen.

Zwischen-/ Unterhaltspflege

Bei der Zwischenpflege muss beachtet werden, dass immer eine dünne Schicht Pflegemittel die Oberfläche vor Abrieb und Verschleiß schützt , aber die Gleitsicherheit immer gewährleistet ist . Die Zwischenreinigung verbessert die Optik und die Werterhaltung des Holzbodens, kann aber Kratzer im Siegel nicht unsichtbar machen. Die Zwischenpflege kann die Zwischenreinigung ersetzen. Es ergeben sich keine dicken Pflegemittelschichten und gleichzeitig werden Schmutz, Sand und andere Verunreinigungen entfernt.

Zwischenpflege versiegelter Böden

Es werden meist wässrige Pflegemittel verwendet. Bei diesen werden geringe Mengen des Pflegemittels (siehe Herstellerangaben) in das Wischwasser zugegeben und wie bei der Zwischenreinigung vorgegangen.

Zwischenpflege geölter und gewachster Böden

Durch die Vielfalt der Oberflächenbehandlungsarten empfiehlt es sich hier die Pflegemittelanleitungen der Wachs-, Öl-u. Pflegemittelhersteller zu beachten. Jedoch muss immer ein hauchdünner Film Pflegewachs vorhanden sein.

Grundreinigung

Eine Grundreinigung ist dann nötig, wenn festanhaftende, starke Verschmutzungen vorhanden sind. Sie sollte jedoch so selten wie möglich vorgenommen werden. Bei wässrigen Grundreinigern unterstützt warmes Wasser die Reinigungswirkung. Für die Anwendung und Dosierung die Anwendungsbeschreibung des jeweiligen Herstellers beachten.
Es ist jedoch darauf zu achten, dass der Reiniger nur nebelfeucht aufgetragen und nach Einwirkung wieder vollständig aufgenommen wird. Bei Fußbodenheizungen muss vor der Grundreinigung die Fußbodentemperatur abgesenkt werden.

Häufigkeit

Die Reinigungs- und Pflegehäufigkeit muss den jeweiligen Anforderungen angepasst sein, da zu viel Reinigung den Boden entfettet und damit schädigt und zu viel Pflege aufglättet und somit die Unfallgefahr erhöht.

Versiegelte Böden

Mäßig beanspruchte Böden (z.B. Wohnzimmer, Schlafzimmer) alle 14 Tage pflegen und 1-mal jährlich Grundreinigen. Hochfrequentierte Böden (z.B. Treppen) 2-mal wöchentlich pflegen und 2-mal jährlich Grundreinigen. Sehr stark genutzte Böden täglich pflegen.

Gewachste Böden

In wenig begangenen Räumen genügt ein Pflegemittelauftrag ca. alle 6-10 Wochen und eine jährliche Grundreinigung. In mittelstark benutzten Räumen sollte 1-2-mal im Monat Pflegemittel aufgebracht und 1 mal im Jahr eine Grundreinigung durchgeführt werden.